Neue EU-Reifenkennzeichnung seit 1. Mai 2021 – Was bedeutet das für den Konsumenten?
„Reifen“ sind für alle Autofahrer Thema. Deshalb betrifft die neue EU-Reifenkennzeichnung 2021 alle Kraftfahrer, egal ob sie mit Sommer-, Winter- oder Ganzjahresreifen unterwegs sind.
Warum ist das Thema „Reifen“ so vielschichtig?
Reifen werden immer benötigt und sorgen nicht nur für das Fortkommen des Fahrzeuges, sondern auch für die Sicherheit der Insassen. Reifen sind natürlich auch dementsprechend klobig und mit vier Stück nicht gerade handlich verstaubar. Deshalb bieten viele Betriebe einen praktischen Einlagerungsservice beim Tausch der Sommerreifen und Winterreifen an. Bei Ganzjahresreifen entfällt dieses Problem. Dennoch müssen sie ebenfalls auf ihre Tauglichkeit und Schäden überprüft werden. Ersatzreifen müssen jederzeit zur Hand sein, sollte es zu einer Panne auf einer unbefahrenen Strecke kommen. Das ist natürlich für Vielfahrer besonders wichtig. Das Fahrzeugangebot ist beinahe unendlich. Kein Wunder also, dass das Angebot an Reifen dementsprechend ist.
E-Fahrzeuge und Reifen – wo ist das Problem?
Das Fahrverhalten im Vergleich zu Benzin- und Dieselfahrzeugen ist ein komplett anderes. Die Beschleunigung ist sofort gegeben, die Reifen müssen leichter rollen, aber dennoch Sicherheit und Halt bieten können. Ergo, müssen die Reifen anders ausgewählt werden.
Was ist allen Reifen gemeinsam?
Jeder Reifen eine Kennzeichnung, die die Abmessungen sowie den Hinweis, um welche Art von Reifen es sich handelt (Winter, Sommer, Ganzjahr) tragen. Mit 1. Mai 2021 wurde die Kennzeichnungspflicht geändert.
„Natürlich bringt das wieder Änderungen auch im Hinblick auf die Rechte, Pflichten und den Umgang mit dem Reifen mit,“ so der Pressesprecher des Vergleichsportal Autoreifen-Billiger.com.
Worin bestehen die wichtigsten Änderungen?
Die Europäische Kommission wollte mit der neuen EU-Kennzeichnung Reifen noch sicherer machen. Deshalb überarbeitete sie die Reifenlabelverordnung, schuf die Registrierungsdatenbank EPREL und die zwei neuen Leistungsfaktoren Schnee- und Eisgriff. Alle Reifen, die nach dem 1. Mai 2021 produziert und im Umlauf gebracht werden, müssen das neue Reifenlabel gemäß EU Verordnung 2020/740 tragen. Mit dieser neuen Kennzeichnung soll der Weg für weniger Kraftstoffverbrauch, weniger Emissionen und eine niedrigere Lärmbelästigung freigemacht werden.
Die Änderungen im Detail
Das neue Reifenlabel fällt trotz der bereits erwähnten Kernthemen in die Kategorie „Energieeffizienzkennzeichnung“. Der darauf aufgedruckte QR-Code führt mit seinem Link zur EPREL-Datenbank und somit zur Registrierung des jeweiligen Reifens. EPREL steht für European Product Registry Labelling. Unter Reifentypkennung wird die Artikelnummer der Hersteller verstanden. Alle Reifen eines Types haben dieselbe Leistung und Konstruktion. Diese sieht wie folgt aus:
C1 Pkw, Wohnmobile, Busse, etc.
C2 Transporter, Lkw oder Anhänger mit einem Geschwindigkeitskategoriesymbol >= N
C3 Nutzfahrzeuge mit einem Geschwindigkeitskategoriesymbol <= M
Die Kraftstoffeffizienz sowie die Nasshaftungsleistung werden in die Klassen A bis E eingeteilt. Die Lautstärke wird in dB angeführt. Die Klasse A gilt als leise. Die Klasse E als laut. Das aufgedruckte Schneesymbol bedeutet, dass der betreffende Reifen bei den Schneetests die 3PMSF-Grenzwerte problemlos gemeistert hat. Das Eissymbol bestätigt die Einhaltung des ISO-Grenzwertes bei der Eisbremsprüfung. Die ISO-Methode ist allerdings noch nicht ganz abgeschlossen.
Was geschieht mit Reifen, die vor dem 1. Mai 2021 produziert wurden?
Diese tragen das EU-Reifenlabel 1222/2009 und müssen nicht umgelabelt werden. Die Reifen, die diese Kennzeichnung tragen, sind natürlich auch noch in Ordnung und können bedenkenlos verwendet werden.
Was passiert mit Nutzfahrzeugen?
Auch Nutzfahrzeuge unterliegen der neuen Kennzeichnungspflicht. Die Lagerung und Nutzung dieser speziellen Reifen ist natürlich um einiges schwieriger als jener der herkömmlichen Reifen.
Was muss beim Kauf neuer Reifen beachtet werden?
Alle Reifen, die nach dem 1. Mai 2021 hergestellt wurden, müssen diese neue Kennzeichnung tragen. Reifen müssen den im Typenschein des Fahrzeuges angeführten Reifenprofilen entsprechen. Bei E-Fahrzeugen ist gesondert darauf zu achten, dass es sich um die für diese Fahrzeugart geeigneten Reifen handelt.
Gilt die neue EU-Reifenkennzeichnung auch für runderneuerte oder gebraucht gekaufte Reifen?
Runderneuerte Reifen sind mehr oder weniger recycelte Reifen. Das heißt, sie sind neuwertig, aber nicht mehr so strapazierfähig wie komplett neue Reifen. Die neue Kennzeichnung muss dennoch gegeben sein, wenn diese nach dem 1. Mai 2021 runderneuert wurden. Reifen, die auf einer renommierten Plattform gebraucht erstanden werden und vor dem 1. Mai 2021 produziert wurden, müssen diese neue Kennzeichnung nicht tragen. Handelt es sich um gebrauchte Reifen, die nach dem 1. Mai 2021 hergestellt wurden, müssen diese das neue Reifenlabel tragen.
Erkundigen Sie sich noch heute, ob Ihre Reifen, ob nun Sommerreifen, Winterreifen oder Ganzjahresreifen noch sicher sind!
Fazit:
Im Prinzip hat sich nicht viel geändert. Die Sichtbarkeit der Kennzeichnung ist besser. Die Registrierung in der Datenbank verhindert Missbrauch. Der Konsument erhält somit garantiert einen sicheren Reifen, auf den bei Gefahr Verlass ist. Die Laufleistung stellt im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit und Umwelt ein wichtiges Kriterium dar. Wer sich über den Zustand seiner Reifen einen Überblick verschaffen möchte, sollte bei der nächsten Prüfung auch die Reifen genauer unter die Lupe nehmen lassen. Sicher ist sicher!