Handelsregister: Deutsches Pendant zum österreichischen Firmenbuch
Ähnlich wie das Firmenbuch in Österreich wird in Deutschland das Handelsregister geführt, das wichtige Angaben über Unternehmen enthält. Es ist eine wichtige Grundlage für Vertragsabschlüsse, da es Aussagen über die Seriosität von Unternehmen erlaubt. Das deutsche Handelsregister weist einige Analogien zum österreichischen Firmenbuch auf, doch es gibt auch einige Unterschiede. Im österreichischen Firmenbuch können auch ausländische Firmen, beispielsweise aus Deutschland, eingetragen sein, die in Österreich eine Zweigniederlassung haben.
Wozu dienen Auszüge aus dem Firmenbuch oder dem deutschen Handelsregister?
Vor einem Vertragsabschluss mit einem bislang unbekannten Unternehmen ist es sinnvoll, sich nähere Informationen über dieses Unternehmen zu beschaffen. Schlimmstenfalls kann ein Vertrag mit einer unseriösen oder insolventen Firma ein Unternehmen in den finanziellen Ruin bringen. Um das zu vermeiden, ist es wichtig, dass sich Unternehmen zuvor über ihren Vertragspartner informieren. Das Firmenbuch wird von den Landesgerichten in Österreich geführt und ist ein öffentliches Verzeichnis. Unternehmen, aber auch Privatpersonen haben das Recht zur Einsichtnahme oder können einen Auszug daraus anfordern. Im Firmenbuch sind Tatsachen verzeichnet, zu deren Offenlegung Unternehmen verpflichtet sind.
Ähnlich wie das Firmenbuch in Österreich ist das deutsche Handelsregister ein öffentliches Verzeichnis, das von den zuständigen Amtsgerichten geführt wird. Unternehmen und Privatpersonen können Einsicht in das Handelsregister nehmen oder einen Auszug daraus anfordern, um nähere Informationen über ein Unternehmen zu erhalten. Nicht alle Unternehmen oder Selbstständigen sind jedoch zur Eintragung in das österreichische Firmenbuch oder in das deutsche Handelsregister verpflichtet.
Welche Unternehmen werden im Firmenbuch erfasst?
Das Firmenbuch gliedert sich in das Hauptbuch und die Urkundensammlung. Das Hauptbuch stellt das eigentliche Firmenbuch dar und enthält die Eintragungen über Unternehmen. Die Urkundensammlung enthält die Urkunden, die den Eintragungen zugrunde liegen. Im Firmenbuch sind
- Einzelunternehmen
- Kommanditgesellschaften
- offene Gesellschaften
- Aktiengesellschaften
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- Privatstiftungen
- Sparkassen
- Europäische Gesellschaften
- Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen
- Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
- Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
- Europäische Genossenschaften
- sonstige Rechtsträger, die zu einer Eintragung verpflichtet sind
erfasst.
Jedes Unternehmen, das im Firmenbuch eingetragen ist, erhält eine Firmenbuchnummer. Sie ist vergleichbar mit der Handelsregisternummer, die in Deutschland jedes Unternehmen enthält, das im Handelsregister eingetragen ist.
Welche Informationen enthält das Firmenbuch?
Das Firmenbuch enthält neben der Firmenbuchnummer der eingetragenen Unternehmen noch weitere wichtige Angaben:
- Name des Unternehmens
- Rechtsform
- Sitz und eventuelle Zweigniederlassungen des Unternehmens
- kurze Bezeichnung des Geschäftszweigs
- Datum des Abschlusses des Gesellschaftervertrages
- Angaben zu Geschäftsführern, Mitgliedern des Aufsichtsrates, Prokuristen oder Gesellschaftern mit Namen und Geburtsdatum
- Stammeinlagen und darauf geleistete Einzahlungen der Gesellschafter
- Grund- oder Stammkapital
- weitere Rechtsverhältnisse, beispielsweise Beginn einer Gesellschaft oder Einleitung eines Insolvenzverfahrens
Angaben über die Internetseite eines Unternehmens können eingetragen werden, müssen aber nicht.
Auf einem Auszug aus dem Firmenbuch sind Gesellschafter immer komplett mit aufgeführt. Beim deutschen Handelsregister ist das nicht der Fall. Im Gegensatz zum österreichischen Firmenbuch ist beim Handelsregister ein Folgeauftrag erforderlich, wenn eine Gesellschafterliste gewünscht wird.
Wie ist das deutsche Handelsregister aufgebaut?
Anders als das österreichische Firmenbuch gliedert sich das deutsche Handelsregister in Abteilung A und Abteilung B. Die jeweiligen Abteilungen lassen bereits Rückschlüsse zu, welche Unternehmen zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet sind. In der Abteilung A sind
- Kaufleute (Einzelunternehmen)
- Kommanditgesellschaften
- Offene Handelsgesellschaften
eingetragen.
Die Abteilung B enthält Eintragungen über Kapitalgesellschaften, zu denen Aktiengesellschaften (AG), Unternehmergesellschaften (UG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) gehören. Alle diese Unternehmen sind zu einer Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Unternehmen mit Kleingewerbe können zwar eine Eintragung in das Handelsregister vornehmen lassen, müssen aber nicht. Für ihre Tätigkeit benötigen diese Unternehmen keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb. Sie werden aber mit ihrer Eintragung zum Kaufmann und müssen den Pflichten gemäß dem deutschen Handelsgesetzbuch nachkommen. Dazu gehört die doppelte Buchführung. Damit verbunden ist auch die Pflicht zu einem Jahresabschluss sowie einer Gewinn- und Verlustrechnung. Die im Handelsregister eingetragenen Unternehmen müssen beim Einkauf von Waren erweiterten Sorgfaltspflichten nachkommen.
Angehörige freier Berufe, beispielsweise Journalisten oder Künstler, werden nicht im Handelsregister erfasst. Auch dann, wenn sie sich zu einer GbR zusammenschließen, erfolgt kein Eintrag in das Handelsregister.
Welche Angaben enthält das Handelsregister?
Die Inhalte der Eintragungen in das deutsche Handelsregister unterscheiden sich kaum von denen im österreichischen Firmenbuch. Auch im Handelsregister sind Unternehmen mit Namen und Firmensitz sowie Angaben über Zweigniederlassungen erfasst. Das Handelsregister enthält Angaben zu Geschäftsführern, vertretungsberechtigten Personen, Gesellschaftern, Kommanditisten und Mitgliedern. Es informiert über Stamm- oder Grundkapital, aktuelle Rechtsform und Unternehmensgegenstand. Auch Informationen über Insolvenzverfahren, Zahl der bisherigen Eintragungen sowie über das Amtsgericht sind enthalten. Unternehmen müssen darauf achten, dass ihre Angaben im Handelsregister stets aktuell sind und der Wahrheit entsprechen. Aus diesem Grunde können Unternehmen über sich selbst einen Handelsregisterauszug anfordern und auf die Richtigkeit der Angaben prüfen.
Um ins Handelsregister eingetragen zu werden, müssen Unternehmen einen Notar beauftragen. Beim zuständigen Notar muss auch ein Antrag auf Änderung beglaubigt werden, der beim Amtsgericht eingereicht wird, wenn Unternehmen ihre Angaben ändern.
Fazit
Das deutsche Handelsregister ähnelt dem österreichischen Firmenbuch und enthält wichtige Angaben zu Unternehmen. Anders als das österreichische Firmenbuch ist es in die Abteilungen A und B gegliedert. Um die Seriosität einer Firma zu prüfen und wichtige Informationen über diese Firmen zu bekommen, kann ein Auszug aus dem Handelsregister angefordert werden. In Österreich wird ein Auszug aus dem Firmenbuch über das jeweilige Unternehmen erfasst. Das Firmenbuch ist in Hauptbuch und Urkundensammlung unterteilt. Alle wichtigen Urkunden, beispielsweise über die Gründung eines Unternehmens, sind in der Urkundensammlung enthalten. Das Firmenbuch enthält auch wichtige Angaben zu den Gesellschaftern. Wer einen Auszug aus dem Firmenbuch anfordert, erhält auch eine Gesellschafterliste.