InnenarchitektIn: Ausbildung und Berufsbild
Wie wird man überhaupt Innenarchitekt und welche Ausbildung braucht man dafür zu absolvieren? Allein in Deutschland ist es in 16 Hochschulen, Kunstakademien und Fachhochschulen möglich, dieses Studium zu besuchen. Es besteht aus sechs Semestern (Bachelor-Abschluss) und noch vier weiteren Semestern (Masterabschluss).
Die Eintragung in die Architektenkammer kann nach zwei- bis dreijähriger Praxiszeit beantragt werden. Die Berufsbezeichnung „InnenarchitektIn“ kann erst nach erfolgreicher Kammereintragung benutzt werden.
Studium und Lehrinhalt
Um auf das Studium aufgenommen zu werden, muss man ein abgeschlossenes Abitur oder die Fachhochschulreife, welche teilwegs in Verbindung mit dem Nachweis des Praktikums ist, abgeschlossen haben. Eine zuvor abgeschlossen Lehre, wie z. B. Schreiner, ist eine gute Voraussetzung für die spätere Berufstätigkeit. Manche Hochschulen fordern auch Eignungsprüfungen, wie auch Vorlagen einer Bewerbungsmappe.
Zum Lehrinhalt des Studiengangs als Innenarchitekt gehören u. a. folgende Bereiche:
– Konstruktion
– Baurecht
– Gestaltung
– Bauablauf
– Darstellung
– Planungsmethodik
– Entwerfen
– Kunstgeschichte
– Werkstofflehre
– Technischer Ausbau
Viele Studenten absolvieren an den Hochschulen zum theoretischen Teil des Semesters auch ein Praxissemester. Damit bekommen sie einen guten Einblick in die spätere berufliche Laufbahn und sammeln dazu auch noch praktische Erfahrungen. Ein Innenarchitekt hat zur Aufgabe, die Innenräume technisch, gestaltend, ökologisch, technisch und sozial zu planen.
Kompetente Partner für eine Vielzahl von Bauaufgaben
Der Innenarchitekt plant die Innenarchitektur von Gebäuden. Die Berufsbezeichnung ist im deutschen Architektengesetz verankert und gesetzlich geschützt. Da immer weniger gebaut und stattdessen neu renoviert, modernisiert und saniert wird, geht es auch zunehmend um neue Inhalte in bestehenden Gebäuden. Solche Inhalte sind mittlerweile auch Teil einer modernen Innenarchitektur.
Sie helfen bei der Gestaltung und Planung, in Bezug auf die beste Materialwahl, Funktionalität und den technischen Komfort. Der Tätigkeitsbereich des Innenarchitekten ist somit sehr breitgefächert – egal ob es um Möbeldesign, privaten Wohnungsbau oder Verwaltungsbau geht.
Wenn es um Funktionsoptimierung und die Entwicklung von Raumstrukturen und -proportionen oder um Nutzungseinheiten geht, gelten Innenarchitekten als die wahren Spezialisten – egal ob es sich dabei um Umbauten oder Neubauten, Restaurierungen oder um die Umnutzung von schon vorhandenen Gebäuden handelt.
Das Berufsbild eines Innenarchitekten
Das Berufsbild einer Innenarchitektin umfasst dementsprechend eine arrangierte, technische, ökonomische und gesellschaftliche Planung der Innenräume und somit die diesbezüglichen baulichen Abänderungen von Bauwerken, Häusern usw.
Ein Innenarchitekt ist ein diplomierter Ingenieur oder Masterabsolvent mit fertigem Studium an einer Hochschule, Akademie oder Universität. Als Mitglied einer ausgewählten Architektenkammer entwirft eine Innenarchitektin Projekte für öffentliche und private Mandanten.
Dabei gilt der Innenarchitekt zugleich als:
• Vormund des Mandanten,
• Hauptverantwortlicher an der Bauinitiative,
• Dispatcher im Vorgang der „eingliedernden Planung“.
…und hat ein Recht auf die Bestimmung der Baumaßnahmen dieser Fachdisziplin, beispielsweise im Bereich der Statik, Gebäudeprozedur und Bauphysik. Darüber hinaus nimmt er Teil an der:
• Besprechung und Pflege des Mandanten zu den Fragen der Planung und Gestaltung des Bauvorhabens,
• Absprache der Planung und Abwicklung,
• Begründung der Planung und Umsetzung.
Aufgaben- und Zuständigkeitsbereiche eines Innenarchitekten
Fachleute, die eine Hochschule für Innenarchitekten absolvieren, kümmern sich dementsprechend:
- um das Innere von bestehenden oder erst neu geplanten Gebäuden
- um die innere Funktion, Atmosphäre und Ästhetik von Objekten;
- um das soziale, physische und psychische Wohlbefinden des Menschen in Objekten;
Arbeitgeber können jegliche Gewerbe, Dienstleistungsunternehmen, Interessengemeinschaften etc. sein. Der Innenarchitekt arbeitet nach den anerkannten Regeln der Baukunst und -technik, nach der gesetzlichen Grundlage der HOAI und gilt auch als Sachverwalter für die folgenden Bereiche:
– Termin- und Kostensicherheit
– Qualitätskontrolle im und am Gebäude
– Wirtschaftlichkeit
– Konstruktive und technische Perfektion
– Schadensfreiheit
Das erworbene Fachwissen sowie das Widmen der Planung und Gestaltung von Innenräumen ermöglichen es dem Innenausstatter, umfangreiche Projekte zu führen, die auf die direkte Umgebung der Leute einwirken. Die Raumgestaltung kann auf die Bedürfnisse und Anforderungen der Kunden beliebig angepasst werden. Dies umfasst u. a. Fassadenänderungen hinein in die stützende Substanz eines Hauses oder Gebäudes oder die Expansion gegenwärtiger Raumarchitektur. Die Bedingung für ein solches Vorhaben ist allerdings die Bauvorlagenberechtigung.
Dabei müssen soziale als auch psychische Aspekte verantwortungsvoll in den Planungsprozess integriert werden. Jede Planung zielt auf eine ökologische und wirtschaftliche Ausführung ab, unwichtig um welche Art von Bauvorhaben es sich handelt. Dabei müssen konstruktive und technische Zusammenhänge berücksichtigt werden. Um ein unverwechselbares und individuelles Raummilieu zu schaffen, nutzen Innenarchitekten ästhetisch-künstlerische Mittel. Dazu müssen Gestaltungselemente wie Licht, Farbe und Material kreativ umgesetzt werden.
Innenarchitekten sind der Meinung, dass es sich bei einer Veränderung von Innenräumen oder beim Ausbau nicht immer an die Größe der Bauaufgabe ankommt. Beeindruckende Verbesserungen können sehr oft auch mit einem sehr kleinen Budget erreicht werden.