Oldtimer Versicherung – Voraussetzungen und Vorteile
Oldtimer werden von ihren Besitzern besonders gepflegt und gehegt, denn schließlich gelten sie ja auch als äußerst rare Prachtstücke. Doch ohne die nötige Oldtimer Versicherung ist es ein großes Risiko, mit so einem Schatz herumzufahren. Möchte man die kostbaren Stücke finanziell absichern, bietet die Oldtimer Versicherung viele Besonderheiten für den Inhaberbedarf.
Bei der Beitragsstellung einer Oldtimer Versicherung wird z. B. Ihre individuelle jährliche Fahrleistung sowie andere Merkmale berücksichtigt, wodurch die Fahrzeugversicherung exakt auf Ihren Wagen zugeschnitten wird. Eine Erhöhung der Beiträge nach einem Schadenfall ist ausgeschlossen.
Wann gilt ein Wagen als Oldtimer?
Ein Oldie ist eigentlich erst dann ein Oldtimer, wenn er nicht mehr dem alltäglichen Straßenverkehr ausgesetzt wird, sondern wenn es liebevoll gepflegt und regelmäßig in der Werkstatt gewartet wird. Das Fahren von so einem wertvollen Stück wird dann zu etwas ganz Besonderem. Sorgen Sie für ein langes Leben Ihres Oldtimers, indem Sie für den optimalen Versicherungsschutz sorgen. Dabei kann es eine beliebige Oldtimer Versicherung Ihrer Wahl sein.
Der Wagen muss sich im Originalzustand befinden und darf je nach dem nicht mehr als 8.000 Kilometer jährlich gefahren werden. Um bei der Oldtimer Versicherung aufgenommen zu werden, muss es mindestens schon Teilkasko versichert sein, so dass eventuelle Schäden, die beim Transport entstehen können auch abgedeckt sind.
Damit es Ihr Lieblingswagen in die Oldtimer Versicherung schafft, sollten Sie allerdings einiges beachten, aber auch einsehen, welche Vorteile Sie mit einer Oldtimer Versicherung genießen.
Voraussetzungen für eine Oldtimer Versicherung
Bevor Sie Ihren Liebling als Oldtimer versichern lassen, ist es nötig festzustellen, dass auch alle Voraussetzungen getroffen wurden. Wie schon gesagt, der Wagen muss nämlich im gut erhaltenen Originalzustand versichert werden. Wenn am Wagen schon herumgeschraubt wurde, dann werden von der Oldtimer Versicherung nur Veränderungen mit Originalbauteilen und Originalaustauschteilen akzeptiert.
Mit dem Beginn der Oldtimer Versicherung soll die Erstzulassung mindestens 25 Jahre zurückliegen. Neben dem Versicherungsnehmer darf der Wagen nur auf den Ehepartner zugelassen sein bzw. nur vom Ehepartner gefahren werden, wobei beide Fahrer mindestens 25 Jahre alt sein müssen. Das in der Oldtimer Versicherung angemeldete Fahrzeug darf nur privat gebraucht werden. Das heißt, dass auch LKWs oder Zugmaschinen nicht ihrer ursprünglichen Bedeutung unterliegen dürfen – auch nicht gelegentlich.
Sehr wichtig ist auch der Erhaltungszustand Ihres Oldtimers. Je besser der Zustand, desto günstiger wird der Beitrag bei der Oldtimer Versicherung. Mit einer Restaurierungsversicherung können Sie den Wagen auch während privater Reparaturarbeiten absichern, aber auch vor Folgen eines Diebstahls sowie Brand- oder Unwetterschaden.
Ein Fahrzeug, dass Sie z. B. in Deutschland versichern wollen, muss in Deutschland auch zugelassen sein. Währens die Oldtimer Versicherung aktiv ist, muss das Fahrzeug außerhalb der Nutzung in abgeschlossener Garage abgestellt sein. Ein als Oldtimer versichertes Fahrzeug ist auch nicht für Oldtimerrennen versichert.